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Datenschutz
Technischen Hochschule Nürnberg
Präsident Prof. Dr. Niels Oberbeck
Johannes Nehlsen, externer Datenschutzbeauftragter
insidas GmbH & Co. KG, Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, datenschutz@th-nuernberg.de
Bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik sowie nationalem Recht durch Informationen über Verstöße
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 j DSGVO, § 10 Hinweisgeberschutzgesetz
Nummer | Bezeichnung der Daten | Herkunft |
1 | Inhalte, der Meldung | Hinweisgebende Person |
2 | Dokumentation der Meldung | Erstellt durch Ombundsperson |
3 | Wortprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung | Erstellt durch Ombundsperson – (fern-)mündliche Meldung aktuell aber nicht als Option umgesetzt |
4 | Inhaltsprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung | Erstellt durch Ombundsperson– (fern-)mündliche Meldung aktuell aber nicht als Option umgesetzt |
5 | Tonaufzeichnung der Meldung oder Zusammenkunft | Erstellt durch Ombundsperson– (fern-)mündliche Meldung aktuell aber nicht als Option umgesetzt |
6 | Wahrnehmungen bei einer Zusammenkunft | Erstellt durch Ombundsperson |
7 | Accountdaten | Erstellt durch Verantwortlichen |
8 | Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokollierung von Veränderungen | Durch Nutzung des Systems |
Nr. bei Datenkategorien |
Kategorie von Betroffenen |
1-8 | Ombudsleute |
1-8 | Hinweisgebende Personen |
1-5 | Beschäftigte und Beschäftigungsgeber |
1-5 | Sonstige in der Meldung erwähnte Personen |
Nr. bei Datenkategorien | Kategorie von Empfänger |
1-8 | Ombudsleute |
1-5 | Für die Folgemaßnahmen zu Beteiligende |
Nr. bei Datenkategorien | Empfänger | Anlass der Offenlegung |
Speicherort |
1-5, 7,8 | Universität Würzburg, Sanderring 2, 97072 Würzburg; LegalInnovatie Technologies GmbH, An der Niers 6, 47608 Geldern und dessen Unterauftragsverarbeiter. |
Auftragsverarbeitung (Adminsitration und Wartung) | Deutschland |
8 | Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Boltzmannstr. 1, 85748 Garching bei München | Auftragsverarbeitung |
Deutschland |
Derzeit nicht vorgesehen.
Nr. bei Datenkategorien | Löschfrist |
1-4 | drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens |
5 | Nach Anfertigung und Freigabe des Protokolls |
6 |
Mit Verblassen der Erinnerung; anstelle der Löschung tritt das Vertraulichkeitsgebot |
7 | Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
8 | Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
Das Archivrecht bleibt von den Löschfristen unberührt.
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu, sofern Sie diese nicht missbräuchlich, offensichtlich unbegründet oder exzessiv geltend machen:
Wir dürfen im Rahmen der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen gemäß § 12 HinSchG personenbezogene Daten im Rahmen der Meldung und der Folgemaßnahmen verarbeiten.
Im Abschnitt 4 HinSchG wird u.a. ein eingesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen und weitere geschützte Personen durch ein Verbot von Repressalien und Schadensersatzpflichten geschaffen.
Nutzungshinweise
Die Nutzung der Lösung unterliegt zum einen den Bedingungen des Herstellers zum anderen der Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme der Universität Würzburg und der Benutzungsordnung für das Hochschulnetz.
Wir sind bemüht, unserer Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html