Hinweisgeberschutzsystem der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Der gesetzlichen Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.

Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitenden unserer Hochschule im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle im Hinweisgeberschutzgesetz gelisteten Verstöße sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung.

Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie auf den Seiten des Bundesmisteriums für Jusitiz.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auch auf folgende externe Meldestellen:

  • Europäische Kommission
  • Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
  • Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
  • Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
  • Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bundeskartellamt

Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Vorfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen kann.

Persönliche Zusammenkunft

Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.

Anmelden

Sie haben bereits einen Hinweis eingereicht? Hier können Sie sich einloggen.

Die Kennung wurde vom System vorgegeben und besteht aus 16 Zahlen.
Das Passwort haben Sie frei gewählt.

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